Corona-Krise: Hilfsprogramme zur Liquidität

Stand 03.04.2020
Um die negativen Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise zu reduzieren werden derzeit zahlreiche Unterstützungsprogramme/ Hilfsprogramme von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Schöpfen Sie diese Angebote aus!  Sehen Sie unsere Auflistung bitte (nur) als einen jetzt aktuellen Stand an und berücksichtigen Sie Aktualisierungen.

Folgende Ansätze von Bund und Ländern helfen, um "flüssig zu bleiben":

 

> Steuerstundungen

Einen Überblick über steuerliche Maßnahmen für Unternehmen und Beschäftige gibt das Bundesminsiterium der Finanzen unter folgender Seite: www.bundesfinanzministerium.de

 

> Corona-Soforthilfen

Bund und Länder bieten Corona-Soforthilfen für Kleinstfirmen und Soloselbstständige in Form von direkten Zuschüssen und Einmalzahlungen, gestaffelt nach Zahl der Mitarbeiter. Dabei übernimmt die Bundesregierung die Förderung für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Länder übernehmen die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen. Eine Übersicht finden Sie hier.

 

Hessen:

Anträge zur Corona-Soforthilfe erfolgen online über das Regierungspräsidium Kassel. Um das Ausfüllen des Antrags zu erleichtern, gibt es eine "Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag". In dieser Checkliste finden Sie außerdem den Link zum Online-Antrag.

Bayern:

Anträge zur Corona-Soforthilfe erfolgen online über das Bayerische Wirtschaftsministerium. Den Link zum Antrag finden Sie aus der Homepage. Die Regierung von Unterfranken informiert auf dieser Seite zur Corona-Soforthilfe sowie über häufig gestellte Fragen.  

Thüringen:

Anträge zur Corona-Soforthilfe erfolgen über die Thüringer Aufbaubank. Den Antrag, eine Anleitung zum Antrag sowie ein Hinweisblatt finden Sie hier. Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Downloadbereich.

 

> Kredite der Kfw 

 

Eine Gesamtübersicht zu Liquiditäts-Hilfen bietet das Bundesministerium der Finanzen unter folgender Seite: www.bundesfinanzministerium.de

 

Drei Tipps von Fördermittelexperten

Liquiditätsbeschaffung:

Beantragen Sie möglichst alle Fördermöglichkeiten von Beihilfen bis zu den Krediten. Es geht darum, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und nicht darum, den ganzen Umsatz- und Gewinnverlust auszugleichen. Die Kreditprüfungen sind zwar vereinfacht, dafür dennoch zwei – drei Wochen einplanen.

Bankgespräch:

Rufen Sie Ihren Ansprechpartner der Bank an. Der direkte Weg ist entscheidend. Vor dem Gespräch die Unterlagen aktualisieren, eigene Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten (die Bank will Eigeninitiative sehen). Passen Sie Ihre Geschäftsmodelle der Lage an und nehmen Sie die Planung mit. Somit kann die Bearbeitung sofort starten.

Benötigte Unterlagen:

Bilanz 2018 und möglichst auch 2019, betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) 2019 und aktuelle BWA Februar 2020, Liquiditätsplanung jeweils mit und ohne Coronafolgen. Kalkulationsbasis ist die Liquiditätsklemme und nicht der entgangene Umsatz oder Gewinn. Im Vordergrund steht zunächst die Firmenrettung.

 

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor noch nie dagewesene Herausforderungen, hierfür viel Energie und Durchhaltevermögen!

Euer Dachmarken-Team, der Rhön GmbH